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Verpackungsverordnung ab 2019 für Mailings
21.11.2018
Verpackungsverordnung ab 2019 auch für Mailings
Ab 2019 greift die geänderte Verpackungsverordnung in Deutschland. Auch Briefumschläge um Mailings und Folien um Kataloge gehören dazu. Haben Sie z.B.: einen Absender auf dem Briefumschlag bringt der Absender die Verpackung in den Umlauf und dieser muss für den Teil des Mailings die Umlage an das Dualsystm abführen. Ist kein Absender auf dem Umschlag oder der Umvrpackung, zahlen wir den Anteil an das Dualsystem und legen es auf die Produkte um.